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   LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 4 Sa 48/14   

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https://dejure.org/2014,24814
LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 4 Sa 48/14 (https://dejure.org/2014,24814)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.05.2014 - 4 Sa 48/14 (https://dejure.org/2014,24814)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 4 Sa 48/14 (https://dejure.org/2014,24814)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 21 Abs 1 BEEG, § 14 Abs 1 S 2 TzBfG, § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG, § 14 Abs 4 TzBfG
    Schriftformgebot der Befristungsabrede - Wirksamkeit der Befristung: unmittelbare Vertretung, mittelbare Vertretung, gedankliche Zuordnung

  • IWW

    BEEG § 21 Abs. 1 TzBfG § 14 Abs 1 Satz 2 Nr. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrfach befristete Arbeitsverhältnisse einer Fachassistentin für Leistungsgewährung im Bereich SGB II zur Vertretung einer Stammkraft in Elternzeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrfach befristete Arbeitsverhältnisse einer Fachassistentin für Leistungsgewährung im Bereich SGB II zur Vertretung einer Stammkraft in Elternzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Befristung lässt Versetzungs- und Umsetzungsbefugnisse des Arbeitgebers unberührt

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksame Befristungsabrede bei Vertretung eines Arbeitnehmers in Elternzeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 59/08

    Befristung - Vertretung - Schriftform

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 4 Sa 48/14
    Für die Wahrung der Schriftform ist unerheblich, ob der Unterzeichner tatsächlich bevollmächtigt war (BAG v. 25.03.2009 - 7 AZR 59/08 - ZTR 2009, 441; BAG v. 04.05.2011 - 7 AZR 352/10 - AP Nr. 11 zu § 17 TzBfG).

    Demgegenüber erfolgt die Übermittlung fremder Erklärungen als bloßer Bote in der Regel dergestalt, dass in Textform (§ 126 b BGB) gehaltene Urkunden mit einem separaten Schriftstück, z. B. einem unterschriebenen Begleitzettel, versehen werden (BAG v. 25.03.2009 - 7 AZR 59/08 - a. a. O.).

    Die vom Arbeitgeber anlässlich der vertretungsbedingten befristeten Einstellung vorgenommene Umorganisation kann auch dazu führen, dass infolge des nunmehr geschaffenen Arbeitsplans ein nach seinen Inhalten neuer Arbeitsplatz entsteht, der nach der bisherigen Arbeitsorganisation noch nicht vorhanden war (BAG v. 25.03.2009 - 7 AZR 59/08 - AP Nr. 58 zu § 14 TzBfG).

  • BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12

    Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 4 Sa 48/14
    Daneben können bei der Gesamtwürdigung zahlreiche weitere Gesichtspunkte eine Rolle spielen (BAG v. 19.02.2014 - 7 AZR 260/12 - zitiert nach juris).

    Werden die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG genannten Grenzen alternativ oder insbesondere kumulativ in besonders gravierendem Ausmaß überschritten, kann eine missbräuchliche, vom Arbeitgeber zu widerlegende missbräuchliche Ausnutzung der Sachgrundbefristung indiziert sein (BAG v. 19.02.2014 - 7 AZR 260/12 - zitiert nach juris, m. w. N.).

  • BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10

    Befristungskontrollklage - § 6 KSchG

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 4 Sa 48/14
    Auch eine bereits getroffene Einstellungsentscheidung würde durch den Vertragsschluss umgesetzt, wobei die Umsetzung mit dem Willen zum Handeln in fremdem Namen erfolgen kann (BAG v. 04.05.2011 - 7 AZR 252/10 - AP Nr. 11 zu § 17 TzBfG, Rz. 38).

    Es wäre nicht zu einem Vertragsschluss, sondern nur zu einem faktischen Arbeitsverhältnis gekommen (BAG v. 04.05.2011, a. a. O. Rz. 42).

  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11

    Befristung - Vertretung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 4 Sa 48/14
    Schließlich ist darzulegen, dass sich die dem Vertreter zugewiesenen Tätigkeiten aus der geänderten Aufgabenzuweisung ergeben (BAG v. 10.10.2012 - 7 AZR 462/11 - AP Nr. 2 zu § 14 TzBfG Vertretung).

    Nur so ist gewährleistet, dass die Einstellung tatsächlich auf der Abwesenheit des zu vertretenen Mitarbeiters beruht (BAG vom 10.10.2012 - 7 AZR 462/11 - AP Nr. 2 zu § 14 TzBfG Vertretung).

  • BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 662/11

    Abordnungsvertretung - "gedankliche Zuordnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 4 Sa 48/14
    Die erforderliche Kausalität kann sich - außer in den Fällen der sog. Abordnungsvertretung (vgl. hierzu BAG v. 16.01.2013 - 7 AZR 662/11 - AP Nr. 105 zu § 14 TzBfG) - aber auch daraus ergeben, dass der Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich in der Lage wäre, dem vorübergehend abwesenden Mitarbeiter im Falle seiner Anwesenheit die dem Vertreter zugewiesenen Aufgaben zu übertragen.
  • BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 4 Sa 48/14
    Notwendig, aber auch ausreichend ist, dass zwischen dem zeitweiligen Ausfall eines Stammmitarbeiters und der befristeten Einstellung des Vertreters ein ursächlicher Zusammenhang besteht (BAG v. 17.04.2002 - 7 AZR 665/00 - EzA § 620 BGB Nr. 194).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2014 - 8 Sa 360/14

    Wirksamkeit der Befristung bei Vertretung - missbräuchliche Ausnutzung der

    Bei der Gesamtwürdigung können daneben zahlreiche weitere Gesichtspunkte eine Rolle spielen (BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 36; LAG Rheinland-Pfalz 07. Mai 2014 - 4 Sa 48/14 - Rn. 44, jeweils juris).

    Werden die in § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG genannten Grenzen alternativ oder insbesondere kumulativ in besonders gravierendem Ausmaß überschritten, kann eine missbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit zur Sachgrundbefristung indiziert sein (BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 38; LAG Rheinland-Pfalz 07. Mai 2014 - 4 Sa 48/14 - Rn. 45, jeweils juris).

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